Allgemeine Geschäftsbedingungen
ST Straßenbau GmbH · Im Großen Tal 27 · 52355 Düren-Rölsdorf
Stand: November 2025
§ 1 Anwendungsbereich
Unsere Lieferungen und Leistungen – auch zukünftige – unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder den Beginn der Leistungsausführung zustande.
Der Leistungsumfang wird ausschließlich durch unsere Auftragsbestätigung in Verbindung mit diesen AGB und der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen VOB/B (aktuell VOB 2023) bestimmt.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise gelten, sofern nichts anderes vereinbart wurde, ab Baustelle zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Nachträgliche Mehrmengen oder zusätzliche Leistungen, die auf Weisung des Auftraggebers erbracht werden, werden nach aktuellem Aufwand gemäß unseren gültigen Verrechnungssätzen abgerechnet.
Abschlagszahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig, entsprechend dem Fortschritt der erbrachten Leistungen.
Schlussrechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung und Abnahme zu begleichen.
Skontoabzüge sind nur gültig, wenn sie vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
§ 4 Fristen und Termine
Ausführungsfristen beginnen erst, wenn alle technischen Fragen geklärt, behördliche Genehmigungen erteilt und ggf. Anzahlungen geleistet wurden sowie der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nachgekommen ist.
Höhere Gewalt, Streik, unvorhersehbare Witterungsbedingungen, behördliche Anordnungen oder andere nicht beeinflussbare Umstände verlängern die Fristen angemessen.
Für Verzögerungen, die wir zu vertreten haben, haften wir nur im Rahmen der vertraglich vereinbarten Pönale oder gemäß gesetzlicher Vorschriften.
§ 5 Abnahme
Der Auftraggeber hat die fertiggestellte Leistung, die den vertraglichen Vereinbarungen entspricht, unverzüglich förmlich abzunehmen.
Erfolgt keine formelle Abnahme, gilt die Leistung spätestens 12 Werktage nach schriftlicher Mitteilung der Fertigstellung als abgenommen.
Mit der Abnahme geht das Risiko auf den Auftraggeber über.
§ 6 Garantie und Haftung
Für unsere Bauleistungen gelten die gesetzlichen VOB-Gewährleistungsfristen (§ 13 VOB/B).
Offensichtliche Mängel sind sofort, spätestens jedoch innerhalb von 12 Tagen nach Fertigstellung oder schriftlicher Abnahmebeanstandung zu beheben.
Unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, außer bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder wesentlichen Vertragspflichten.
§ 7 Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Der Auftraggeber räumt uns das erweiterte Pfandrecht gemäß § 647 BGB an den eingebauten Stoffen und Bauteilen ein.
§ 8 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Alle Streitigkeiten werden, soweit gesetzlich zulässig, am Erfüllungsort – Düren – und beim ausschließlichen Gerichtsstand Düren entschieden.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht einschließlich VOB/B.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die gesetzliche Regelung tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung.
ST Straßenbau GmbH
Geschäftsführer: Thomas Schmitz · Stefan Schmitz
Amtsgericht Düren HRB 3768
